Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg
EU-Führerschein
Als Dienstleistungskanzlei kennen wir die Voraussetzungen zur rechtssicheren Erlangung einer im gesamten EU-Raum gültigen Fahrerlaubnis.
Richtlinien
Dank Europäischer Richtlinien gilt eine Fahrerlaubnis, die in einem EU-Mitgliedsstaat erworben wurde, auch in allen anderen Mitgliedstaaten. Zuletzt hat der EuGH entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn in Deutschland eine MPU angeordnet wurde.
Das bedeutet, dass Sie auch dann, wenn in Deutschland gegen Sie eine MPU-Auflage ausgesprochen wurde, in einem anderen Mitgliedsstaat schnell und rechtssicher eine Fahrerlaubnis erwerben können und anschließend auch wieder in Deutschland Auto fahren dürfen.
Ich interessiere mich für den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis
Kontaktieren Sie uns noch heute, wir helfen Ihnen bei der (Wieder)Erlangung Ihres Führerscheins
Einheitliches Format
Der EU-Führerschein folgt einem einheitlichen Format, das in allen Mitgliedstaaten der EU verwendet wird. Er enthält Informationen über den Fahrzeughalter und die Führerscheinklassen, für die die Person berechtigt ist.
Rechtliche Grundlage
Die Fahrerlaubnis innerhalb der Europäischen Union (EU) bezieht sich auf die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug in einem EU-Mitgliedsstaat zu führen. Die Gesetzeslage für die Fahrerlaubnis innerhalb der EU wird durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 geregelt. […]
Diese Richtlinie legt die Mindestanforderungen für den Erwerb und den Besitz einer Fahrerlaubnis in der EU fest und harmonisiert die Regelungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten.
Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG können Bürger der EU in jedem EU-Mitgliedsstaat eine Fahrerlaubnis erwerben, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Die Fahrerlaubnis wird in der Regel durch den Erwerb eines Führerscheins erlangt, der in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wird. Der Führerschein ist ein Dokument, das die Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeugkategorien bestätigt.
Die Richtlinie 2006/126/EG legt die Mindestanforderungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis fest. Dazu gehören ein Mindestalter, der Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung sowie das Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung. Die genauen Anforderungen können jedoch von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat variieren.
Ein wichtiger Aspekt der Fahrerlaubnis innerhalb der EU ist die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen. Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG müssen alle EU-Mitgliedsstaaten Führerscheine anerkennen, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden. Dies bedeutet, dass ein EU-Bürger, der einen Führerschein in einem EU-Mitgliedsstaat erworben hat, diesen in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nutzen kann, ohne eine zusätzliche Fahrprüfung ablegen zu müssen.
Die Richtlinie 2006/126/EG enthält auch Bestimmungen für den Umtausch von Führerscheinen zwischen EU-Mitgliedsstaaten. Wenn ein EU-Bürger seinen Wohnsitz in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verlegt, ist er verpflichtet, seinen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist umzutauschen. Die genauen Regelungen für den Umtausch können von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat unterschiedlich sein.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie 2006/126/EG Bestimmungen für den Entzug der Fahrerlaubnis. Wenn ein EU-Bürger in einem EU-Mitgliedsstaat gegen Verkehrsregeln verstößt oder eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begeht, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. In solchen Fällen kann der Entzug der Fahrerlaubnis auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt und vollstreckt werden.
Insgesamt bietet die Richtlinie 2006/126/EG einen rechtlichen Rahmen für die Fahrerlaubnis innerhalb der EU, der es EU-Bürgern ermöglicht, in allen EU-Mitgliedsstaaten legal ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Richtlinie harmonisiert die Regelungen für den Erwerb und den Besitz einer Fahrerlaubnis und erleichtert die Mobilität innerhalb der EU.
Fahrerlaubnisklassen
Der EU-Führerschein enthält verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die die jeweiligen Berechtigungen zum Führen von bestimmten Fahrzeugen angeben. Diese Kategorien sind durch Buchstaben- und Zahlenkombinationen gekennzeichnet, wie zum Beispiel B für PKWs, C für Lkw und D für Busse.
EU-Führerschein: Unser Ansatz
Die Kanzlei unterhält Kontakte zu Fahrschulen in verschiedenen Mitgliedsstaaten, um so den schnellstmöglichen Erwerb der Fahrerlaubnis aller Fahrerlaubnisklassen (A, B, C, D L & T) zu gewährleisten.
Wir begleiten Sie bei der notwendigen Wohnsitzverlegung, der Anmeldung bei der Fahrschule über die Theorie- und Praxisprüfung bis zur ggf. notwendigen Antragsstellung in Deutschland. Erst wenn Sie Ihre neue Fahrerlaubnis in den Händen halten, ist unser Auftrag abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht den Verkauf von Führerscheindokumenten anbieten. Bei unserer Leistung handelt es sich um die Unterstützung bei der Erlangung Ihrer rechtsgültigen und legalen Fahrerlaubnis INKLUSIVE Theorie- und Fahrprüfung. Insbesondere liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit darauf, die Grundlagen, wie einen Wohnsitz im richtigen Mitgliedstaat inklusive aller Anmeldungen wie Sozialversicherung etc. zu schaffen, um allen Nachfragen sicher und nachvollziehbar entgegentreten zu können. Dabei greifen Sie durch das Kanzleinetzwerk auch auf besten Kontakt zu spezialisierten Rechtsanwälten in den jeweiligen Mitgliedstaaten als auch in Deutschland zurück.
Vorteile des EU-Führerscheins mit European Advice
Unsere Partner
Wir unterhalten Partnerschaften zu Fahrschulen und Kooperationspartnern in verschiedenen EU-Ländern, um eine bestmögliche Flexibilität bei dem Erwerb Ihres Führerscheins zu gewährleisten.
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