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EU-Insolvenz

Wie sowohl die Vergangenheit als auch die aktuelle Zeit zeigt, werden Zahlungsunfähigkeiten, Überschuldungen und damit auch Insolvenzen immer relevanter. Wird der Schuldenberg größer und die Einkommensquellen gleichzeitig kleiner stellt dies immer eine gravierende Situation für jeden Einzelfall dar.

Als Dienstleistungskanzlei kennen wir die Voraussetzungen zur rechtssicheren Durchführung einer Insolvenz im EU Ausland.

Ich interessiere mich für das Thema EU-Insolvenz

Kontaktieren Sie uns noch heute, wir helfen Ihnen bei der Durchführung Ihrer EU-Insolvenz

Einführung

Die Gültigkeit einer EU-Insolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung, die sicherstellt, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat eröffnetes Insolvenzverfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Das bedeutet, dass die Entscheidungen des Gerichts im Eröffnungsstaat ohne zusätzliche Formalitäten in den anderen EU-Ländern gültig sind. Dies erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren und schützt die Rechte der Gläubiger in verschiedenen EU-Staaten.

Rechtliche Grundlage

Ein Insolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union (EU) bezieht sich auf den Prozess, bei dem ein Unternehmen oder eine Person, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, zahlungsunfähig wird und nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen. Das Insolvenzverfahren ist ein rechtlicher Rahmen, der es dem Schuldner ermöglicht, seine Schulden zu begleichen und gleichzeitig den Gläubigern einen fairen Anteil an den verfügbaren Vermögenswerten zu gewährleisten. […]

Die Gesetzeslage für Insolvenzverfahren innerhalb der EU wird durch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) geregelt. Diese Verordnung trat am 31. Mai 2002 in Kraft und gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von Dänemark. Das Ziel der EuInsVO ist es, ein einheitliches und effizientes Insolvenzverfahren in der gesamten EU zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Gemäß der EuInsVO kann ein Insolvenzverfahren in einem EU-Mitgliedsstaat eröffnet werden, wenn der Schuldner seinen Hauptwohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder sein Hauptgeschäft in diesem Land hat. Das Verfahren kann auch eröffnet werden, wenn der Schuldner Vermögenswerte in einem EU-Mitgliedsstaat hat, unabhängig von seinem Wohnsitz oder seinem Geschäftssitz. Das Insolvenzverfahren innerhalb der EU umfasst verschiedene Schritte und Verfahren, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter ernannt, der die Vermögenswerte des Schuldners verwaltet und die Gläubiger befriedigt. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös unter den Gläubigern aufzuteilen. Ein wichtiger Aspekt des Insolvenzverfahrens innerhalb der EU ist die Anerkennung von Insolvenzverfahren in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Gemäß der EuInsVO werden Insolvenzverfahren, die in einem EU-Mitgliedsstaat eröffnet wurden, in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen und Anordnungen des Insolvenzverfahrens in einem EU-Mitgliedsstaat in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten vollstreckbar sind. Die EuInsVO enthält auch Bestimmungen für die Koordinierung von Insolvenzverfahren, bei denen mehrere Insolvenzverfahren in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig eröffnet werden. In solchen Fällen wird ein Koordinator ernannt, der die verschiedenen Insolvenzverfahren koordiniert und sicherstellt, dass die Gläubiger in allen betroffenen EU-Mitgliedsstaaten fair behandelt werden. Insgesamt bietet die Europäische Insolvenzverordnung einen rechtlichen Rahmen für Insolvenzverfahren innerhalb der EU, der es Schuldner und Gläubigern ermöglicht, ihre Rechte und Interessen zu wahren. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, eine faire und effiziente Abwicklung von Insolvenzen zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU zu erleichtern.

Anerkennung

Die Anerkennung einer Insolvenz innerhalb der Europäischen Union (EU) bezieht sich auf den Prozess, bei dem ein Insolvenzverfahren, das in einem EU-Mitgliedsstaat eröffnet wurde, in anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Dies ermöglicht es, dass die Entscheidungen und Anordnungen des Insolvenzverfahrens in allen EU-Mitgliedsstaaten vollstreckbar sind.. […]

Die Anerkennung einer EU-Insolvenz basiert auf der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO), die in allen EU-Mitgliedsstaaten außer Dänemark gilt. Die EuInsVO stellt sicher, dass Insolvenzverfahren, die in einem EU-Mitgliedsstaat eröffnet wurden, in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden.
Die Anerkennung einer EU-Insolvenz erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und ermöglicht es Schuldnern und Gläubigern, ihre Rechte und Interessen in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu wahren. Es ermöglicht auch die Koordinierung von Insolvenzverfahren, bei denen mehrere Verfahren in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig eröffnet werden.

Unser Ansatz

Die Zeit bis zur Schuldenbereinigung für Privatpersonen in Deutschland beträgt 3 Jahre. Ab dem Zeitpunkt der zunächst aussichtslosen finanziellen Situation über den ersten Kontakt zu einer Schuldnerberatung, über Insolvenzantragstellung, Insolvenzeröffnung, dem folgenden Verfahren und der schließlichen Schuldenbereinigung vergeht jedoch häufig wesentlich mehr Zeit.

Das ist jedoch nicht in jedem EU Mitgliedstaat so. Beispielsweise beträgt die sogenannte Wohlverhaltenszeit, also die Zeit, die verstreichen muss, bis der Schuldenschnitt eintritt, in Irland nur ein Jahr. Diese Situation machen wir uns für unsere Implementations-Mandanten zu nutze.

Durch eine Wohnsitzverlegung in einen passenden Mitgliedstaat und anschließende dortige Durchführung eines Insolvenzverfahrens kann wertvolle Zeit und damit viel Kopfzerbrechen gespart werden.

Ihr Ansprechpartner für EU-Insolvenzen

Dr. Jens Knüfermann

In Sachen EU-Insolvenz steht Ihnen Dr. Knüfermann zur Seite, den seine praxisnahe Herangehensweise, bei der stets die effiziente und reibungslose Umsetzung der jeweiligen Schritte im Vordergrund steht, auszeichnet. Mit einem tiefen Verständnis der einschlägigen EU-Vorschriften und der nationalen Besonderheiten der Mitgliedsstaaten sorgt er gemeinsam mit unseren Partnern dafür, dass die Mandanten der Dienstleistungskanzlei European Advice bestmöglich durch den Insolvenzprozess geführt werden.

“Ich freue mich auf Ihre Anfrage zum Thema EU-Insolvenz!
Ihr Dr. Jens Knüfermann”

Vorteile der EU-Insolvenz mit European Advice
Schuldenfrei in nur 12 Monaten
Verkürzte Verfahrensdauer
Beseitigung deliktischer Forderungen möglich
Anerkennung in der gesamten Europäischen Union (inkl. Deutschland)

Haupt- und Sekundär- Insolvenzverfahren

Hauptinsolvenzverfahren

Ein Hauptinsolvenzverfahren in der Europäischen Union (EU) bezieht sich auf das Insolvenzverfahren, das in dem EU-Mitgliedsstaat eröffnet wird, in dem der Schuldner seinen Hauptwohnsitz oder sein Hauptgeschäft hat. Es ist das zentrale Insolvenzverfahren, das die Verwaltung des Vermögens des Schuldners und die Befriedigung der Gläubiger regelt. Das Hauptinsolvenzverfahren wird durch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) geregelt, die in allen EU-Mitgliedsstaaten außer Dänemark gilt.

Die EuInsVO legt die Regeln und Verfahren für das Hauptinsolvenzverfahren fest, um eine faire Behandlung der Gläubiger und eine effiziente Abwicklung der Insolvenz sicherzustellen. Im Hauptinsolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter ernannt, der für die Verwaltung des Vermögens des Schuldners verantwortlich ist. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern, zu verwalten und zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Er überwacht auch die Einhaltung der Insolvenzverfahrensregeln und berichtet regelmäßig an das Insolvenzgericht. Im Hauptinsolvenzverfahren haben die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden und am Verteilungsverfahren teilzunehmen. Der Insolvenzverwalter prüft die angemeldeten Forderungen und verteilt die verfügbaren Vermögenswerte des Schuldners gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Rangfolge der Forderungen. Das Hauptinsolvenzverfahren hat Vorrang vor einem Sekundärinsolvenzverfahren, das in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eröffnet werden kann, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird.

Das Hauptinsolvenzverfahren koordiniert und arbeitet eng mit dem Sekundärinsolvenzverfahren zusammen, um eine faire Behandlung der Gläubiger und eine effiziente Abwicklung der Insolvenz sicherzustellen.

Sekundärinsolvenzverfahren

Eine EU-Sekundärinsolvenz bezieht sich auf den Fall, wenn ein Unternehmen oder eine Person, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zahlungsunfähig wird. In solchen Fällen kann ein Insolvenzverfahren in beiden Ländern eröffnet werden – im Land des Hauptwohnsitzes oder des Hauptgeschäfts und im Land, in dem die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Die EU-Sekundärinsolvenz wird durch die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) geregelt, die in allen EU-Mitgliedsstaaten außer Dänemark gilt. Die EuInsVO ermöglicht die Koordinierung von Insolvenzverfahren in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten, um eine faire Behandlung der Gläubiger und eine effiziente Abwicklung der Insolvenz sicherzustellen.

Im Falle einer EU-Sekundärinsolvenz wird das Insolvenzverfahren im Land des Hauptwohnsitzes oder des Hauptgeschäfts des Schuldners als Hauptinsolvenzverfahren bezeichnet. Das Insolvenzverfahren im Land, in dem die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, wird als Sekundärinsolvenzverfahren bezeichnet. Das Hauptinsolvenzverfahren hat Vorrang vor dem Sekundärinsolvenzverfahren und wird von einem Hauptinsolvenzverwalter verwaltet. Der Hauptinsolvenzverwalter ist für die Verwaltung des Vermögens des Schuldners und die Befriedigung der Gläubiger zuständig. Das Sekundärinsolvenzverfahren wird von einem Sekundärinsolvenzverwalter verwaltet, der eng mit dem Hauptinsolvenzverwalter zusammenarbeitet.

Die EuInsVO enthält Bestimmungen für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem Hauptinsolvenzverwalter und dem Sekundärinsolvenzverwalter. Dies umfasst den Austausch von Informationen, die Koordinierung von Verfahrensschritten und die Verteilung der Vermögenswerte des Schuldners unter den Gläubigern.

Die EU-Sekundärinsolvenz ermöglicht es, dass Insolvenzverfahren in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten gleichzeitig stattfinden, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen. Sie erleichtert auch den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU.


Wir sind für Sie da und nehmen uns Ihrem Anliegen an, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliche Analyse Ihrer Situation.

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